FINANZEN – GRUNDSTEUERREFORM
Ab dem 1. Juli 2022 sind alle Eigentümer von Grundstücken, Eigentumswohnungen und Betrieben der Land- und Forstwirtschaft sowie Erbbauberechtigte verpflichtet, eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts bei den Finanzämtern einzureichen. Die Abgabefrist der sogenannten Feststellungserklärung endet am 31. Oktober 2022.
Parallel zum Beginn der Abgabefrist startet auch das sogenannte Grundsteuerportal des Freistaates. Hier finden Eigentümer wichtige Angaben für die Feststellungserklärung wie beispielsweise den Bodenrichtwert eines Grundstückes oder die Ertragsmesszahl für land- und forstwirtschaftlich genutzte Gründstücke. Das Portal kann über die Grundsteuerwebseite www.grundsteuer.sachsen.de aufgerufen werden. Auf der Grundsteuerwebseite sind auch Erklärvideos zum Grundsteuerportal eingestellt, die leicht anschaulich etwa die Ermittlung des Bodenrichtwertes zeigen.
Die Infohotlines sind lokal bei 21 sächsischen Finanzämtern angesiedelt und werden durch Bedienstete des jeweiligen Finanzamtes vor Ort während der Öffnungszeiten betreut. Die Telefonnummern sind auf der Website www.grundsteuer.sachsen.de in der Rubrik »Kontakt« oder in den im Frühjahr an die Bürgerinnen und Bürger versandten Informationsschreiben zu finden.
Der Bundesgesetzgeber hat vorgegeben, dass die Feststellungserklärung grundsätzlich elektronisch abzugeben ist. Hierfür empfiehlt sich die Nutzung des kostenfreien Portals »MeinELSTER« unter www.elster.de. Nur in Härtefällen, wenn beispielsweise keine Technik oder kein Internetzugang vorhanden ist, kann die Feststellungserklärung auch in Papierform beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden.
Nach Erklärungseingang werden die Finanzämter ca. zwei Millionen wirtschaftliche Einheiten neu bewerten und entsprechende Bescheide erlassen. Diese sind Basis für die Entscheidung der Kommunen über ihre Hebesätze, die im Jahr 2024 getroffen wird. Anschließend versenden die Kommunen neue Grundsteuerbescheide. Mit diesen wird die Höhe der neuen Grundsteuer festgelegt, die ab dem 1. Januar 2025 zu zahlen ist. Bis dahin wird die Grundsteuer auf Basis der bisherigen Grundlagen erhoben.
WICHTIGE DOKUMENTE DER STADT OSCHATZ ZUM HERUNTERLADEN
(Achtung z.T. sehr große PDF-Dokumente):
Eröffnungsbilanz 2013
Jahresabschluss
Beteiligungsbericht
Jahresabschluss EOK 2017 , 2019 , 2020 , 2021
BAUAMT
Ausschreibung nach VOB/A
Die Große Kreisstadt Oschatz informiert ab sofort an dieser Stelle gemäß § 19 Abs. 5 der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen / Allgemeine Bestimmungen (VOB/A) 2016 über beabsichtigte beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb nach § 3a Abs. 2 Nr. 1 ab einem voraussichtlichen Auftragswert von 25.000 € ohne Umsatzsteuer sowie nach Zuschlagserteilung entsprechend § 20 Absatz 3 VOB/A, wenn bei Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb der Auftragswert 25.000 € ohne Umsatzsteuer und bei Freihändigen Vergaben der Auftragswert 15.000 € ohne Umsatzsteuer übersteigt. Dies betrifft folgende Maßnahmen:
Unsere öffentlichen Ausschreibungen finden Sie auf dem Portal eVergabe.de.
ÖFFENTLICHE AUSSCHREIBUNG DER STADT OSCHATZ
Grundschule Zum Bücherwurm, Bahnhofstraße 3, 04758 Oschatz
Installation der passiven Netzwerkkomponenten in beiden Häusern als Voraussetzung der Umsetzung des Digitalpakt Schule in beiden Häusern zeitlich versetzt
Die Stadt Oschatz beabsichtigt innerhalb einer öffentlichen Ausschreibung oben genannte Leistung zu vergeben.
Die Angebotsfrist läuft bis zum 27.09.2022
Vergabenummer: SOA-2022-001_2111
Die Vergabeunterlagen finden Sie unter www.vergabe.de
WEITERE BEKANNMACHUNGEN
Widmung von Straßen, Wegen und Plätzen
Auslage des Straßenbestandverzeichnisses der Großen Kreisstadt Oschatz
Durch Beschluss des Stadtrates der Großen Kreisstadt Oschatz vom 27.04.2022 wurde die Neuauslegung des Straßenbestandsverzeichnisses betreffend die öffentlichen Straßen, Wege und Plätze im Gemeindegebiet der Großen Kreisstadt Oschatz beschlossen.
Voraussetzung für die Erlangung der Rechtswirksamkeit des überarbeiteten Straßenbestandsverzeichnisses ist in analoger Anwendung von § 54 Abs. 1 Sächsisches Straßengesetz (SächsStrG) dessen Auslegung zur öffentlichen Einsichtnahme für die Dauer von sechs Monaten.
Das neue Straßenbestandsverzeichnis wird hiernach für die Dauer von sechs Monaten in den Amtsräumen der Stadtverwaltung Oschatz, Bauamt, Neumarkt 1, 04758 Oschatz zur öffentlichen Einsichtnahme ausgelegt.
Die Auslegungsfrist von sechs Monaten beginnt am Tag nach der hier vorgenommenen, öffentlichen Bekanntmachung.
Für die Einsichtnahme ist derzeit eine vorherige telefonische Terminabstimmung unter Tel.-Nr. 03435/ 970-252 (zentrale Vermittlung: 03435/ 970-0) erforderlich und wird generell, auch bei Entspannung der pandemischen Lage, empfohlen.
Die im Straßenbestandsverzeichnis eingetragenen Straßen, Wege und Plätze können sich teilweise in privatem Eigentum befinden.
Den betroffenen Grundstückseigentümern ist das Eigentum dieser Flächen durch die Eintragung nicht entzogen, es besteht jedoch wegen der festgesetzten öffentlichen Nutzung keine freie Verfügbarkeit in Bezug auf die Nutzung.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Eintragung von Flächen in das Straßenbestandsverzeichnis kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Auslegungsfrist Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Oschatz, Neumarkt 1, 04758 Oschatz, einzulegen.
Breitbandausbau in Oschatz: Tiefbauarbeiten im Stadtgebiet weitestgehend abgeschlossen
Der Landkreis Nordsachsen und die Telekom planen derzeit das sogenannte „Graue Flecken“ Programm. Der Ausbau hierzu soll in den nächsten Jahren vorangetrieben und betrifft im Stadtgebiet Oschatz die Gebiete, welche beim jetzigen Ausbau aufgrund der anliegenden Datenkapazität (min. 30 Mbit/s) keinen Glasfaseranschluss erhalten haben.
Rückbau gefördert – Abbruch des Anglerheimes „Anglerparadies“ in Altoschatz (RL LEADER – LES)
Im Stadtteil Altoschatz, südlich der Wermsdorfer Straße, in unmittelbarer Nähe der Kreisstraße
K 8941 befindet sich das Anglerparadies.
Dabei handelt es sich um ein von Waldflächen umgebenen alten Steinbruch, welcher seit Jahrzehnten von Anglern als Angelgewässer genutzt wird.
Das eingeschossige Gebäude auf dem Gelände war ungenutzt und wurde abgebrochen, da es sich in einem baulich maroden Zustand befand und durch Vandalismus immer mehr verfallen ist. Es wurde eingeschätzt, dass durch den in den zurückliegenden Jahren entstandenen Sanierungsstau ein weiterer wirtschaftlicher Betrieb einschließlich der Absicherung der technischen Versorgung nicht möglich wart. Hinzu kam, dass das Gebäude auf Dauer eine Gefahr für spielende Kinder darstellte. Das Gebäude wurde auf Grund der aktuellen Rechtslage mit schadstoffbelasteten Baumaterialien errichtet. Die Mitglieder des Anglervereins Oschatz hatten in einer Mitgliederversammlung entschieden, die Nutzung des Gebäudes aufzugeben, da der Verein nicht in der Lage war, das Gebäude instand zu setzen und weiter zu unterhalten. Durch das Abbruchvorhaben und die anschließende Renaturierung der ehemals versiegelten Flächen wurde eine Aufwertung des Teichgrundstückes und eine Steigerung der Aufenthaltsqualität erreicht. Das Orts- und Landschaftsbild wurde dadurch nachhaltig verbessert.
Für den Abriss wurden Fördermittel über das Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum im Freistaat Sachsen (EPLR) 2014 – 2020 eingeworben.
An der öffentlichen Ausschreibung hatten sieben Firmen teilgenommen.
Als günstigster Bieter erhielt die Firma Lengefelder Recycling und Abbruch GmbH den Zuschlag.
Mit den Abrißarbeiten wurde am 12.12.2018 begonnen.
Der Abriß wurde unter Verwendung der Fördermittel planmäßig beendet.
Sanierung gefördert – Erneuerung Fenster im Bürgerhaus Schmorkau (RL LEADER – LES)
Im Stadtteil Schmorkau, nordöstlich von Oschatz, in der Nähe der K 8933 befindet sich das Bürgerhaus Schmorkau.
Dabei handelt es sich um ein ehemaliges Gutsverwalterhaus eines Rittergutes von ca 1880. Das mehrgeschossige Gebäude wird durch den Heimatverein Mannschatz, der Feuerwehr Schmorkau und durch den Oschatzer Carnevals Club genutzt. Durch einen Sanierungsstau sind die Fenster in dem Gebäude in einem sehr schlechten Zustand. Ziel des Vorhabens ist der Austausch der verwitterten Holzfenster. Nach Einschätzung einer Tischlerei liegt der Aufwand der Überarbeitung der Fenster in der gleichen Höhe wie der Austausch der Fenster. Mit Hinblick auf die aktuelle ENEV werden die Fenster ausgetauscht, um die Energiekosten für den Heimatverein Mannschatz, für die Feuerwehr Schmorkau und den Oschatzer Carnevals Club zu reduzieren. Durch die Reduzierung der Unterhaltungskosten soll die Möglichkeit für Veranstaltungen erhöht werden.
Für den Austausch der Fenster wurden Fördermittel über das Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum im Freistaat Sachsen (EPLR) 2014 – 2020 eingeworben.
An der öffentlichen Ausschreibung haben 5 Firmen teilgenommen.
Als günstigster Bieter erhielt die Firma Tischlerei Lieberwirth GmbH aus 03253 Doberlug-Kirchhain den Zuschlag.
Kooperationskonzept „Oschatzer Land-Collmregion“